Zwölfeinhalb Jahre Haft für Enkeltrick-Betrug

Wegen 40 Fällen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie eines schweren Falls von Bestechung eines Justizbeamten hat das Landgericht Hamburg den mutmaßlichen Anführer einer Bande von Enkeltrickbetrügern am 29.01.2018 zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt (Az.: 603 KLs 12/16).

Die nachzuweisende Schadenssumme belief sich auf mindestens 300.000 €. Die Dunkelziffer der Einzelfälle und des Schadens dürfte laut Gericht deutlich höher liegen.

Strafschärfend wurde berücksichtigt, dass gerade die Hilfsbereitschaft älterer Mitmenschen gezielt ausgenutzt wurde. Das späte Geständnis wurde nur in veringertem Maße strafmildernd berücksichtigt, da den Opfern eine umfangreiche Beweisaufnahme nicht erspart blieb.

Beim Enkeltrick-Betrug werden gezielt ältere, wohlhabende Menschen angerufen und zur Herausgabe hoher Summen aufgefordert. Dabei behauptet der Anrufer ein Verwander – oft der Enkel – zu sein. Da die Namen etwaiger Enkel meist nicht bekannt sind melden sich die Betrüger mit Sätzen wie: „Rate mal wer dran ist!“ und verwenden die so erlangten Namen. Es wird dann ein finanzieller Notfall vorgetäuscht und um Geld gebeten. Später holt dann ein Mittäter die Beute ab und spiegelt vor, dass der Enkel an der persönlichen Abholung durch Krankheit oder Ähnliches gehindert sei.