Wenn über Ordnungswidrigkeiten gesprochen wird geht es meist um Verkehrsverstöße. Wenngleich dies die geläufigste Form von Ordnungswidrigkeiten ist beinhalten viele Spezialgesetze wie beispielsweise die Landesbauordnungen oder das Gaststättengesetz eigene Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten mit teils erheblichen Sanktionen.
Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geht es meist darum, einen Bußgeldbescheid aus der Welt zu schaffen oder aber die Folgen eines Solchen zu reduzieren. Hierzu stehen dem Fachkundigen viele Möglichkeiten zur Verfügung, auf den Ausgang des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Neben der dem Anwalt möglichen Akteneinsicht und der damit verbundenen Überprüfung der Formalien eines Bußgeldbescheides (Waren die Messgeräte geeicht, wurde das bedienende Personal ausreichend geschult, ist Verjährung eingetreten?) kann durch geschicktes Taktieren ein Fahrverbot umgangen oder aber zumindest in einen weniger schädlichen Zeitraum, wie zum Beispiel den Jahresurlaub, verlegt werden.
Darüber hinaus kann der Punktestand im Fahreignungsregister (bis 30.4.2014 Verkehrszentralregister) eingesehen und eine Strategie zur Vermeidung des Führerscheinverlustes durch Reduzierung des Punktestandes erarbeitet werden.
Ihr Anprechpartner: Rechtsanwalt Martin Riebeling