Verkehrsstrafrecht

Auch im Straßenverkehr werden regelmäßig Straftaten begangen. Gerade hier kann jeder Bürger schnell in Konflikt mit den Strafverfolgungsbehörden geraten. Verkehrsstrafrecht meint insoweit nicht Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Handynutzung, die nur Geldbußen, Fahrverbote oder schlimmstenfalls den Fahrerlaubnisentzug verursachen, sondern hierüber hinausgehende, schwerwiegende Verstöße, die zu Freiheits- oder Geldstrafen führen.

Die üblichen Delikte in diesem Zusammenhang sind Trunkenheitsfahrten (Alkohol oder Betäubungsmittel), Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Versicherungsschutz, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Nötigung.

Auf diesem Rechtsgebiet sollte ein Verteidiger immer auf dem neuesten Stand  sein, da hier Gesetzesänderungen regelmäßig vorkommen. So wurde beispielsweise vor noch nicht allzu langer Zeit der neue Straftatbestand des illegalen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) eingeführt, der in der Praxis kaum bekannt ist und bei den Behörden noch erhebliche Probleme in der Anwendung verursacht.

Spezialwissen ist auch bei Trunkenheitsfahrten gefordert, bei denen für jedes Betäubungsmittel Grenzwerte existieren, ab deren Erreichen ein Fahrer als Fahruntüchtig gilt. Für THC (Wirkstoff von Marihuana und Haschisch) gilt z.B. ein sehr strenger Grenzwert von 1 ng/ml Blut, der auch lange nach dem Konsum noch erreicht werden kann.

Auch muss bei einer Verteidigung im Verkehrsstrafrecht Rechtsgebietsübergreifend berücksichtigt werden, welche Auswirkungen die jeweils gewählte Verteidigungsstrategie auf ein ggf. folgendes, verwaltungsrechtliches Fahrerlaubnisentziehungsverfahren der Führerscheinstelle haben kann, falls nicht bereits eine Entziehung oder vorläufige Entziehung im Strafverfahren erfolgt ist (§§ 69 ff. StGB und 111 a StPO). Auch hier gibt es zu beachtende Grenzwerte wie z.B. die recht bekannten 1,6 Promille im Falle der Trunkenheitsfahrt unter Alkoholeinfluss. Auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz sind genauestens im Auge zu behalten, da hier mit einer unvorsichtigen Verteidigungsstrategie hohe finanzielle Schäden verursacht werden können.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Martin Riebeling