Bürogemeinschaft

Die Rechtsanwaltskanzleien Riebeling und Jäger haben sich im Wege einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen, um hierdurch entstehende Synergieeffekte zu nutzen. Insoweit bestehen zwei wirtschaftlich getrennte Kanzleien, die aber miteinander kooperieren.

Die Kanzleien befinden sich dementsprechend in den selben Räumlichkeiten und teilen sich ein gemeinsames Sekretariat.

Die Rechtsanwaltskanzlei Riebeling legt dabei den Schwerpunkt der Tätigkeit auf das Strafrecht und die Rechtsanwaltskanzlei Jäger auf das Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht.