Strafverteidigung

Anzeige, Vorladung, Anklage oder Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie sofort handeln!

Anwalt für Strafrecht, Kanzlei Limburg, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht

Gerne können Sie mir kostenlos telefonisch Ihren Fall schildern, einschätzen lassen, ob die Einschaltung eines Strafverteidigers sinnvoll ist und welche Kosten zu erwarten sind. Hierzu können Sie mich unter folgender Rufnummer erreichen:
 
 
Sollte eine Verteidigung sinnvoll oder sogar zwingend nötig sein, können wir direkt einen Termin vereinbaren. Termine sind bei mir sehr kurzfristig, in Eilfällen oft auch sofort möglich.
Im Termin lernen Sie mich persönlich kennen und können entscheiden, ob Sie mir Ihr Vertrauen schenken und mich beauftragen. Erst dann erledigen wir die Formalien wie Vollmacht und Akteneinsichtsantrag. In der Regel folgt dann nach Akteneinsichtnahme eine weitere Besprechung, in der gemeinsam die maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entworfen wird. In jeder Lage des Verfahrens bin ich immer telefonisch, per Mail und persönlich für Sie erreichbar. Sie werden zu jeder Zeit von mir über alles informiert, was in Ihrem Verfahren passiert.

Strafrecht

Die Kunst des Rechtsanwalts für Strafrecht ist den Grundsatz „in dubio pro reo“ ("im Zweifel für den Angeklagten") gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht durchzusetzen.

Dabei steht die Verhinderung einer belastenden öffentlichen Verhandlung durch frühzeitigen, qualifizierten Kontakt durch den Rechtsanwalt mit den Ermittlungsbehörden im Vordergrund. Selbst wenn sich eine Hauptverhandlung oder sogar eine Strafe nicht verhindern lässt kann durch geschickte Prozesstaktik im Strafrecht zumindest noch eine Reduzierung des Strafmaßes erreicht werden. Durch das dem Strafverteidiger (Rechtsanwalt für Strafrecht) zustehende Recht der Akteneinsicht können Risiken bewertet, Ansätze für Entlastungsermittlungen erkannt und eine effektive Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden. Rechtsanwalt Martin Riebeling aus Limburg bietet durch seine vertieften Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts, der Kriminologie und nicht zuletzt auch des Zivilrechts eine effektive und maßgeschneiderte Verteidigung sowohl als Wahlanwalt, wie auch als Pflichtverteidiger, die auch finanzielle Folgen des Verfahrens berücksichtigt. Aufgrund guter Erreichbarkeit der Kanzlei, auch über eine Notfallrufnummer kann Rechtsanwalt Martin Riebeling zeitnah auf Ermittlungstätigkeiten, wie Durchsuchungen oder Verhaftungen, nicht nur in Limburg, reagieren. Rechtsanwalt Martin Riebeling ist als Anwalt für Strafrecht auch als Opfervertreter und Zeugenbeistand tätig. In den über 15 Jahren der Tätigkeit durch Rechtsanwalt Martin Riebeling hat sich neben dem allgemeinen Strafrecht eine gewisse Schwerpunktsetzung auf den Gebieten Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Verkehrsstrafrecht entwickelt.