Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen weisen wir darauf hin, dass unsere Kanzleien weiterhin geöffnet haben.
Desinfektionsmittel steht für Mandanten auf Anfrage im Sekretariat zur Verfügung.
Für den Kontakt mit Rechtsanwalt Riebeling gilt, dass dieser grundsätzlich bei Besprechungen keine Gesichtsmaske trägt. Sollten Sie dies wünschen besteht hierzu aber selbstverständlich Bereitschaft. Sprechen Sie diesen Punkt dann bitte zu Beginn des Gesprächs kurz an. Umgekehrt besteht im Gespräch auch für Mandanten keine Maskenpflicht. Sollten Sie eine Maske tragen wollen steht Ihnen dies selbstverständlich frei.
Der gebotene Sicherheitsabstand ist bei Besuch in der Kanzlei von bis zu zwei Personen sowohl im Wartebereich als auch im Anwaltsbüro möglich.
Sollten Sie zu einer Risikogruppe gehören sind auf Wunsch auch Telefontermine möglich.