Die Mehrwertsteuerreduzierung für das zweite Halbjahr 2020 wird wohl kommen. Selbstverständlich werden wir diese an unsere Mandanten weitergegeben. Statt 19% wird die Mehrwertsteuer bis Ende des Jahres 16% betragen. Mit einer Verabschiedung der entsprechenden Regelung darf voraussichtlich bis zum 01.07.2020 gerechnet werden.
Da Anwälte gehalten sind gegen Vorschüsse tätig zu werden, die natürlich entsprechend der bisherigen Rechtslage mit 19% versteuert wurden, kann es daher vermehrt zu Korrekturrechnungen kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Die Korrekturen sind zwar umständlich aber zum Vorteil unserer Mandanten.
Nach derzeitiger Lesart ist für die Berechnung des jeweiligen Steuersatzes die Ausführung der Leistung maßgeblich. Dies bedeutet, dass es insbesondere nicht auf das Datum der Rechnung oder der Beauftragung ankommt.
Das Vorstehende gilt vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch den Gesetzgeber am bisherigen Entwurf oder konkreter, anders lautender Anweisungen der Behörden.