Corona Kontaktverbote

Da offenkundig erhebliche Unsicherheit bezüglich der seit dieser Woche bestehenden Kontaktverbote besteht möchte ich auf die entsprechenden Verordnungen der Bundesländer verweisen. Da diese nicht leicht zu finden sind können Sie folgenden Link verwenden:

Hessen:

Zweite Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 23. März 2020

Rheinland-Pfalz:

Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Auf den Internetseiten der jeweiligen Landesministerien (Hessen, Rheinland-Pfalz) finden sich auch weitere Informationen, insbesondere Links zu den übrigen, schon länger bestehenden Verordnungen.

Jeder Bürger sollte zumindest die für sein Bundesland geltenden Regelungen gelesen haben, da Verstöße hohe Bußgelder und sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen können. Die entsprechenden Strafvorschriften finden Sie insbesondere in den §§ 73 und 74 IfSG.

Weitere Auswirkungen der Krise sind massive Einschränkungen in der Arbeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte, durch die sich die Bearbeitungsdauer der Verfahren erheblich verlängert. Gerichtstermine werden fast durchgängig aufgehoben und auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben.

Bei Rückfragen berate ich gerne fernmündlich zu den strafrechtlichen Auswirkungen der Krise.