In vier Eilverfahren hat das OVG Berlin-Brandenburg Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, nach denen die auf Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gestützten sofort vollziehbaren Untersagungen des Betriebs von Fahrzeugen mit nicht nachgerüstetem Dieselmotor der Baureihe EA 189 des VW-Konzerns rechtmäßig sind. Das öffentliche Interesse am Gesundheitsschutz und an der Luftreinhaltung überwiege das private Interesse der Antragsteller am vorläufigen Weiterbetrieb ihrer Fahrzeuge, so die Argumentation (Beschlüsse vom 25.03.2019, Az.: OVG 1 S 63.18, OVG 1 S 117.18, OVG 1 S 123.18 und OVG 1 S 125.18). Insbesondere könnten in Zivilprozessen gegen den Hersteller benötigte Beweise auch in einem Beweissicherungsverfahren erhoben werden.