Ein 24-jähriger wurde vom Landgericht Hamburg unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er auf der Flucht vor der Polizei mit bis zu 155 km/h bewusst auf die dreispurige Gegenfahrbahn gefahren war und einen Insassen eines entgegenkommenden Taxis tötete.
Der BGH verwarf nun mit Beschluss vom 16.01.2019 die Revision des Angeklagten als unbegründet (Az.: 4 StR 345/18).
Das Landgericht Hamburg hatte wegen der während der Verfolgungsfahrt vom Angeklagten bewusst immer weiter gesteigerten Gefahr bedingten Tötungsvorsatz angenommen. Ihm sei jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Überwechselns auf die Gegenfahrbahn das Leben anderer gleichgültig gewesen.
Nach einem bekannten Verfahren vor dem Landgericht Berlin, bei dem es aber um ein Straßenrennen ging, handelt es sich um eine erneute rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes unter rücksichtslosem Einsatz eines Kraftfahrzeugs. Ein gewisser Trend in der Rechtsprechung ist zu erkennen.