Am 26.03.2019 hat das Landgericht Berlin die beiden Fahrer, die vor etwa drei Jahren bei einem Autorennen in der Berliner Innenstadt einen Unbeteiligten töteten, erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die beiden Angeklagten hatten mit bis zu 170 Stundenkilometern auf dem Ku’damm ein Rennen gefahren. Einer der beiden Angeklagten hatte den Jeep eines unbeteiligten Rentners gerammt, dieser starb in seinem Wagen. Die beiden Angeklagten wurden kaum verletzt.
In dem Fall hatte eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts gegen beide Männer im Februar 2017, erstmals in Deutschland, wegen eines tödlichen Rennens lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil aber auf, da der bedingte Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet wurde. Ich hatte hierzu bereits früher berichtet.
Deshalb wurde erneut vor dem Landgericht Berlin verhandelt, das wieder zu dem Schluss kam, dass ein Mord vorliegt. Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass die Begründung dieses mal gründlicher erfolgte.
Die Neuregelung des § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen), über die ich ebenfalls bereits berichtete, konnte nicht angewendet werden, da die Tat vor dessen Inkrafttreten begangen wurde.