Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, Vorstandschef Herbert Diess und dem Ex-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn vor, Anleger im Jahr 2015 nicht rechtzeitig über die Risiken der Dieselaffäre informiert zu haben. Am 24.09.2019 wurde mitgeteilt, dass insoweit Anklage erhoben worden sei.
In der Mitteilung hieß es unter Anderem:
„Den genannten – ehemaligen oder amtierenden – Vorstandsmitgliedern der Volkswagen AG wird vorgeworfen, entgegen der ihnen obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des sogenannten Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben.“
Die Anklageerhebung bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht sieht, mithin davon ausgeht, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Die Entwicklung und insbesondere die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Nachweise dürften auch für das Kapitalmarkt-Musterverfahren der geschädigten Investoren in Braunschweig von erheblicher Bedeutung sein, wenngleich Strafverfahren und Zivilverfahren grundsätzlich voneinander unabhängig geführt werden.