Am 25.09.2019 wurde vor dem Landgericht Regensburg ein Gastronom zu fünf Jahre in Haft verurteilt, weil er seinem Pächter mit einem Sushi-Messer die Kehle durchtrennt hat.
Der Pächter konnte trotz massivem Blutverlust durch eine Notoperation gerettet werden.
Eine Verurteilung wegen des angeklagten, versuchten Totschlags erfolgte trotz zunächst vorliegendem Tötungsvorsatz nicht, da der Täter nach der Tat zuließ, dass sein Sohn Erste Hilfe leistete. Dieser Umstand wurde als Rücktritt vom Versuch gewertet.
Diese Fallkonstellation (wie auch die eigene Hilfeleistung für das Opfer nach der Tat) ist typischer Prüfungsstoff im ersten juristischen Staatsexamen und wird den meisten Juristen bekannt vorkommen.