Leseweisung

Im Jugendstrafverfahren gilt der Erziehungsgedanke, weshalb Jugendrichter einen deutlich weiteren Spielraum bei der Verhängung von Maßnahmen haben als im Erwachsenenstrafrecht. Vom AG München wurde einem Heranwachsenden mit Urteil vom 08.06.2017 unter Aktenzeichen 1022 Ds 463 Js 134042/17 jug, wegen wiederholter Fahrt ohne ordnungsgemäß befestigtes Kennzeichen, eine Leseweisung erteilt. Auch wenn von mir für diesen Einzelfall mangels genauerer Kenntnis der Umstände nicht beurteilt werden kann, wie sinnvoll diese Maßnahme war, so wäre doch wünschenswert, dass generell in Jugendstrafverfahren mehr auf die individuellen Erziehungsbedürfnisse der jugendlichen Delinquenten eingegangen wird, um den gesetzgeberichen Erziehungsgedanken auch in die Tat umzusetzen und dem Vorwurf zu begegnen, dass Jugendstrafrecht im Grunde nur eine, im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht, geringere Bestrafung bedeutet. Dies würde auch manchem Jugendrichter den Impuls ersparen, durch drakonische Maßnahmen eine vermeintlich angemessene Bestrafung zu erreichen, die aus erzieherischer Sicht meist kontraproduktiv ist.