Illegale Straßenrennen

Der Bundestag hat am 29.06.2017 ein Gesetz verabschiedet, nach dem die Teilnahme an illegalen Straßenrennen zur Straftat wird. Bisher handelte es sich in der Regel nur um eine Ordnungswidrigkeit. Auch die Organisation oder der diesbezügliche Versuch wird unter Strafe gestellt.
Insbesondere wird auch die Fahrt eines einzelnen Fahrers unter Strafe gestellt, wenn diese die Züge eines Rennens trägt. Bloße Geschwindigkeitsverstöße bleiben aber eine Ordnungswidrigkeit.
Der Strafrahmen sieht bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe für den Regelfall vor, bis zu fünf Jahre bei der Gefährdung von Leib und Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert (was in einem Straßenrennen sehr leicht verwirklicht werden kann), und bis zu zehn Jahre bei schweren Folgen wie der Tötung oder schweren Verletzung anderer Menschen. (Mehr Informationen auf der Seite des Bundestags.)