Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Am 07.07.2017 hat der Bundesrat das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens gebilligt (BR-Drs. 527/17 (B)). Die bisher vermisste Rechtsgrundlage für Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung ist damit geschaffen. Insbesondere wegen deren Verschlüsselung beliebte Messengerdienste sind damit nicht mehr so stark vor dem verdeckten Zugriff der Ermittlungsbehörden geschützt wie bisher.