Das OLG Stuttgart hält in konkreten Einzelfällen die Aufnahmen von sogenannten Dashcams (Kameras die im Auto eingesetzt werden um Unfälle zu dokumentieren) für gerichtlich verwertbar. Anlass der Aussage war ein Rechtsstreit über einen Verkehrsunfall. Damit handelt es sich um die erste solche Entscheidung eines Oberlandesgerichts in Deutschland. Zuvor hatte das OLG Stuttgart im Jahr 2016 bereits ähnlich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren entschieden, wonach eine Aufzeichnung zur Klärung schwerer Ordnungswidrigkeiten im Einzelfall zulässig sein soll. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesen Themen liegt noch nicht vor.
Zu beachten ist aber auch das Datenschutzrecht, so dass es bei Aufnahmen von Dashcams unabhängig von der Frage der gerichtlichen Verwertbarkeit Probleme mit dem Bundesdatenschutzgesetz geben kann, die auch rechtliche Folgen, wie etwa einen Unterlassungsanspruch nach sich ziehen können.