Fahrverbote waren bisher als Sanktion nur bei Verkehrsdelikten möglich. Am 22.06.2017 hat der Bundestag eine Gesetzesänderung verabschiedet, nach der ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten auch bei allen anderen Straftaten verhängt werden kann. Ich (Rechtsanwalt Martin Riebeling) gehe davon aus, dass diese Möglichkeit insbesondere im Jugendstrafrecht gegenüber Heranwachsenden als erzieherisches Mittel genutzt werden wird.