Die Bundesregierung hat in ihrem „Bericht über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren“ (BT-Drs. 18/13178) festgestellt, was im Grunde jedem Praktiker bereits bewusst war. Die Mediation wird so gut wie nicht genutzt. In der Praxis einer mittelständigen Kanzlei werden Streitschlichtungen und Mediationen in der Regel nur dann wahrgenommen, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind oder vom Gericht mit Nachdruck empfohlen werden.