Digitaler Hausfriedensbruch

Der Bundesrat hat am 02.03.2018 einen Gesetzentwurf zur wirksameren Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet. Es soll ein neuer Straftatbestand des digitalen Hausfriedensbruchs eingeführt werden für den bis zu zehn Jahre Haft angedroht werden.

Hintergrund der Änderung ist, dass die bisherige Gesetzgebung (§§ 303a bis 303c StGB) primär Daten schützt, nicht jedoch die verarbeitenden Geräte selbst, wodurch Strafbarkeitslücken bei einigen modernen Formen digitaler Angriffe nicht direkt abgedeckt seien.

Durch das neue Gesetz sollen Botnetze, DDos-Attacken und das Ausspähen von Daten stärker bekämpft werden. Ob dies letztlich gelingen wird bleibt abzuwarten. Meiner Auffassung nach wird ein solches nationales Gesetz angesichts der Internationalität der meisten solcher Angriffe wenig ändern.

Nähere Informationen und den genauen Text finden Sie auf der Internetpräsenz des Deutschen Bundestags (https://www.bundestag.de/presse/hib/201611/-/478856).