Diesel-Fahrverbote

Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht den Weg frei gemacht für kommunale Diesel-Fahrverbote (BVerwG 7 C 26.16 und BVerwG 7 C 30.17). Eine Entscheidung des EuGH sei ebenso wenig notwendig, wie eine bundesweite Regelung.

Diese Entscheidung birgt auch gerade für Limburg erhebliche Brisanz.

Ergänzung:

Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht keine unmittelbare Wirkung auf Limburg und andere Städte, die nicht an der Klage beteiligt waren, jedoch ist mit Auswirkungen zu rechnen. So erhöht sich der Druck auf stark belastete Kommunen Fahrverbote zu erlassen. Auch werden voraussichtlich von Umweltverbänden und Anderen Betroffenen Klagen gegen einzelne Kommunen wahrscheinlich, mit denen Fahrverbote erzwungen werden sollen. Diesem wird man sich auf Ebene der Instanzgerichte, unter dem Eindruck der Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts wohl größtenteils beugen. Regionale Unterschiede sind aber aufgrund der Notwendigkeit der Beachtung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall wahrscheinlich.