Cannabislegalisierung hat den Bundesrat passiert

Die Cannabislegalisierung kommt zum 01.04.2024. Die mögliche Blockade durch Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde abgewendet. Einzelne Korrekturen am Vorhaben wird es zwar noch geben aber insbesondere die Amnestie nach § 313 EGStGB wird nicht angerührt. Wer noch Probleme wegen bereits erfolgter Verurteilungen hat sollte prüfen oder prüfen lassen, ob er betroffen ist. Insbesondere noch nicht gezahlte Geldstrafen oder noch offene Bewährungen sind insoweit relevant, aber durchaus auch der ein oder andere Registereintrag. Ein neuer Grenzwert für den Straßenverkehr wird noch geregelt werden.