Am 22.03.2024 findet die Anhörung im Bundestag zur Cannabislegalisierung statt. Wie bereits umfangreich berichtet, hat das neue CanG den Bundestag bereits passiert. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetzt zwar nicht, jedoch spricht derzeit Einiges dafür, dass es zur Anrufung des Vermittlungsausschusses kommen könnte. Insbesondere die Amnestie nach § 313 EGStGB ist vielen Beteiligten ein Dorn im Auge, da hierdurch eine weitere, erhebliche Überlastung der ohnehin bereits überlasteten Justiz eintreten dürfte. Es müssten wohl hunderttausende alte Akten nochmals in die Hand genommen werden um Straferlasse oder auch nur Registereinträge zu prüfen.