Nach mehr als fünf Jahren Prozess erging heute das lange erwartete Urteil gegen B. Zschäpe. Diese wurde unter Anderem wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist von hoher Bedeutung, da durch diese die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen wird. Die entsprechende Regelung findet sich in § 57a I StGB.
Auch gegen die übrigen, weniger prominenten Angeklagten wurden teils langjährige Haftstrafen verhängt.
Mit der Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung oder Revision) dürfte erfahrungsgemäß zu rechnen sein.