Das Urteil im Münchener NSU-Prozess wird wohl vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Sowohl Beate Zschäpes als auch Ralf Wohllebens Verteidiger haben angekündigt, Revision einzulegen. Die Verurteilung Zschäpes wegen Mittäterschaft an den von Böhnhardt und Mundlos begangenen Morden und Raubstraftaten sei nach Ansicht deren Verteidiger nicht tragfähig begründbar. Das Plädoyer lautete auf Freispruch.
Wie bereits zuvor berichtet war die Einlegung von Rechtsmitteln abzusehen. Schon angesichts der Bedeutung des Prozesses ist ein Abschluss vor dem Bundesgerichtshof sicherlich nicht falsch.