Urteil im Elysium-Prozess

Das Landgericht Limburg hat mit Urteil vom 07.03.2019 vier Männer zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten und neun Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Verurteilungen erfolgten unter anderem wegen des öffentlichen Zugänglichmachens sowie des Besitzes von Kinderpornografie. Einer der Verurteilten wurde zudem wegen schweren sexuellen Missbrauchs zweier kleiner Kinder verurteilt. Gegen ihn ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an.

Die weitestgehend geständigen Angeklagten sollen auch bei einer Vorgängerplattform aktiv gewesen sein. „Elysium“ hatte eine sechsstellige Zahl an Nutzerkonten weltweit und wurde im Juni 2017 abgeschaltet.

Die Aufarbeitung und Verfolgung der Nutzer wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen.