Das Landgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 31.07.2019 (Az.:7 O 166/18), dass VW dem Käufer eines vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeugs trotz Aufspielens eines Software-Updates zur Nachbesserung Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen muss. Das Software-Update würde den Zweck der Abgasreinigung wegen eines „Thermofensters“ unzureichend erfüllen.
Die Abgasreinigung funktioniere nur bei Temperaturen zwischen 10° bis 32° Celsius. Bei Temperaturen unter 10° Celsius und über 32° Celsius finde keine Abgasreinigung statt. Außerdem würde die Abgasreinigung ab einer Höhe von 1.000 Metern ausgeschaltet. Deshalb liege auch nach dem Update eine unzulässige Abschaltvorrichtung vor. Dabei sei es unerheblich, ob VW das Vorgehen mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmt habe oder die Abgaswerte mittlerweile eingehalten würden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.