Messerstecher von Kandel zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt

Vor acht Monaten wurde in Kandel eine fünfzehnjährige mit einem Messer tödlich verletzt. Nunmehr wurde deren Ex-Freund vom Landgericht Landau wegen Mordes und Köperverletzung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Haftstafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung eine Freiheitsstarfe von siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags.

Zugunsten des Täters wurde angenommen, dass dieser zum Tatzeitpunkt Jugendlicher war, da das Alter nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden konnte. Diese Entscheidung war von zentraler Bedeutung, da der Prozess deshalb nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde und Jugendstrafe zu verhängen war, statt der für Mord im Erwachsenenstrafrecht anzuwendenden, lebenslangen Freiheitsstrafe.

Der Fall hatte, insbesondere wegen dem unklaren Alter des Täters und dem Rachemotiv des Täters bundesweit für Aufsehen gesorgt.