Justizministerkonferenz zu Cannabis-Obergrenze

Auf der Justizministerkonferenz haben die Justizminister der Länder mehrheitlich empfohlen, die Obergrenze für den Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum bundesweit einheitlich auf sechs Gramm festzulegen. Unter den Bundesländern die sich dagegen aussprachen war unter anderem Berlin, dass derzeit 15 Gramm zulässt.

Bis zu diesen Mengen liegt es nach § 31a StGB in der Hand der Staatsanwaltschaft, ob überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Unmittelbare rechtliche Wirkungen hat diese Empfehlung nicht, sie geht aber als solche an das Bundesjustizministerium.

Eine einheitliche Regelung wäre durchaus sinnvoll. Jeder Konsument muss sich derzeit bei Überschreiten von Landesgrenzen mit der Handhabung in dem besuchten Bundesland auseinandersetzen. Dass es hier überhaupt unterschiedliche Handhabungen gibt ist nicht jedem bekannt und auch schwer vermittelbar, weshalb es leicht zu eigentlich vermeidbaren Strafverfahren kommen kann.

In Hessen liegt der Grenzwert derzeit bei den empfohlenen sechs Gramm.