Befangenheit wegen Einlassungswürdigung als „Quatsch“

Auf meiner Internetpräsenz gibt es Neuigkeiten zu einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2018 (Az.: 3 StR 559/17), mit dem dieser ein Urteil wegen Brandstiftung gegen einen NPD-Lokalpolitiker aufhob. Der Angeklagte soll im August 2015 eine als Asylbewerberunterkunft vorgesehene Turnhalle in Nauen in Brand gesteckt haben und wurde dafür in erster Instanz zu 9,5 Jahren Haft verurteilt.
Grund hierfür war insbesondere, dass einer der beteiligten Schöffenrichter die Äußerungen des Angeklagten in der Verhandlung als „Quatsch“ bezeichnete. Diese Äußerung sei geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Schöffenrichters hervorzurufen.
Die Angelegenheit muss nun vom Landgericht neu verhandelt werden.