Illegales Autorennen in Hamburg

In Hamburg wurden zwei Beteiligte eines illegalen Autorennens in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Einer der Täter erhielt eine 1 1/2 jährige Haftstrafe, der andere eine 2 jährige Haftstrafe die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Wie bereits früher in unserer Neuigkeitenrubrik berichtet gilt inzwischen ein neuer § 315d StGB, der solche illegalen Straßenrennen künftig unter Strafe stellt. Bisher mussten, für eine über Ordnungwidrigkeiten hinausgehende Strafbarkeit, zusätzliche Straftatbestände verwirklicht worden sein, wie im  Hamburger Fall durch den Tod eines Menschen.

Bei Anwendung des neuen Gesetzes hätten in einem solchen Fall bis zu zehn Jahre Haft gedroht.

Das Aktenzeichen des Landgerichts Hamburg lautet 2351 Js 364/15 (709 Ns 28/17).