DAV fordert Haftentschädigung von mindestens 100 € pro Tag

Der Vorsitzende des Ausschusses Strafrecht im DAV  bekräftigte in einem Statement die Forderung des DAV für zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung eine Haftentschädigung von mindestens 100 € zu gewähren. Als symbolischer Ausgleich für unschuldig Inhaftierte seien die derzeit geregelten 25 € pro Tag nicht angemessen.

Anlass für das Statement war eine erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofs über eine Entschädigung wegen Abschiebungshaft in der der Kläger den Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland auf eine Entschädigung in Höhe von 100 Euro pro Hafttag in Anspruch nahm. Die Revision des Klägers wurde in der inzwischen veröffentlichten Entscheidung zurückgewiesen und auf die des Freistaates Bayern das Urteil des OLG München dergestalt abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wurde.