Laut einem Beschluss des Bundesrats vom 20.12.2019 möchte dieser einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, nach dem künftig eine Haftentschädigung von 75 Euro pro Tag fällig werden soll.
Haftentschädigungen werden gezahlt, wenn eine Inhaftierung zu Unrecht erfolgt ist. Die letzte Anpassung der Entschädigung erfolgte 2009. Daher ist aus Sicht des Bundesrates eine Erhöhung erforderlich.
Der DAV hatte zuletzt eine Erhöhung auf mindestens 100 € pro Tag gefordert.
Die Justizministerkonferenz hatte sich 2017 für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung ausgesprochen, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen.
Auch meiner Meinung nach ist eine drastische Erhöhung notwendig. 25 € pro Tag stellen kaum eine angemessene Entschädigung zu Unrecht erfolgter Haft dar.