Besserer Schutz gegen Stalking beschlossen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen mit dem Opfer von Stalkern besser geschützt werden sollen.

Stalking oder Nachstellung wurde erst 2007 mit einem eigenen Straftatbestand unter Strafe gestellt (§ 238 StGB). Schon damals wurde erheblich kritisiert, dass der Tatbestand als Erfolgsdelikt ausgestaltet wurde, also die Lebensgestaltung des Opfers schon schwerwiegend beinträchtigt sein musste um eine verfolgbare Straftat zu haben. Der Schutz von Opfern vor gerade diesen schwerwiegenden Beeinträchtigungen war so kaum möglich.

Nunmehr soll der Tatbestand als Gefährdungsdelikt ausgestaltet werden. Das heißt es soll ausreichen, wenn die Handlungen des Täters objektiv geeignet sind schwerwiegende Beeinträchtigungen hervorzurufen. Diese müssen nicht schon eingetreten sein. Nicht nur Polizei und Staatsanwalt, sondern auch ein Opferanwalt könnte dann viel früher mit realistischen Erfolgsaussichten zum Schutz des Opfers tätig werden.

Zudem soll der Tatbestand der Nachstellung aus dem Katalog der Privatklagedelikte gestrichen werden. Dies erhöht ebenfalls die Chancen einer Verfolgung der Täter, da in der Praxis eine Verweisung auf den Privatklageweg durch die Staasanwaltschaft oft im Ergebnis einer Einstellung des Verfahren gleich kommt.

Bei weitergehenden Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Martin Riebeling.