Das Landgericht Kleve hat am 04.11.2019 eine 27-Jährige Spitzensportlerin wegen Einfuhr von Drogen und Beihilfe zum Drogenhandel zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sie habe wissentlich 50 Kilogramm Ecstasy und zwei Kilogramm Crystal Meth im Auto über die Grenze gebracht.
Die Einlassung, sie habe als Gegenleistung für eigenes Doping fremde Dopingmittel mitgenommen und nichts von den Drogen im Fahrzeug gewusst, bewertete das Gericht als unglaubwürdig. Niemand würde einem Kurier so große Mengen an Betäubungsmitteln mit nicht unerheblichem Wert überlassen ohne ihn zu informieren, urteilte dieses.
Mit diesem Argument, wenn auch in der tatsächlichen Urteilsbegründung in der Regel umfangreicher ausgeführt, werden regelmäßig vermeintliche Schutzbehauptungen von Kurieren zurückgewiesen. Ob dies immer zu Recht erfolgt ist der Prüfung im Einzelfall vorbehalten. So wird der Erfahrung nach wohl auch dieses Urteil in einem Revisionsverfahren überprüft werden.