3 Jahre Haft nach tödlichem Verkehrsunfall

Das Landgericht Mönchengladbach hat am 18.12.2018 einen 29-jährigen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt. Soweit die Anklage darüber hinausgehend auf Mord lautete wurde diese teilweise nicht zugelassen. Ein weiterer 26-jähriger Autofahrer wurde wegen Unfallflucht zu 3.000,00 € Geldstrafe verurteilt.

Im Sommer 2017 war ein 38-jähriger Fußgänger vom Wagen des 29-Jährigen erfasst worden, als dieser mit weit überhöhter Geschwindigkeit innerorts unterwegs war. Der Verurteilte hatte noch gebremst, den Fußgänger aber dennoch mit Tempo 80 in einer Tempo-40-Zone erfasst. Das Opfer erlitt bei dem Unfall tödliche Kopfverletzungen. Der Verurteilte gestand die zu schnelle Fahrt, bestritt aber ein illegales Rennen gefahren zu sein. Zwei weitere Beteiligte Autofahrer bestritten ebenfalls an dem Rennen teilgenommen zu haben, sie seien frühzeitig aus dem Kräftemessen ausgestiegen.