Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verjährungsfrist von Rückforderungsansprüche wegen rechtswidrig verlangter Verbaucherdarlehensbearbeitungsgebühren wegen der bis 2011 unklaren Rechtslage erst in 2011 zu verjähren begannen. Das bedeutet, dass entsprechende Ansprüche unbedingt bis Ende dieses Jahres (2014) geltend gemacht werden müssen.
Zu der Frage, ob in Ihrem Fall eine Rückforderung möglich ist berät Sie gerne Rechtsanwalt Martin Riebeling.