Am Landgericht Berlin geht der Prozess gegen zwei Angeklagte, die im Jahr 2016 bei einem illegalen Straßenrennen einen Unfall verursacht und einen Unbeteiligten getötet hatten, in die nächste Runde (über den bisherigen Verfahrensgang hatte ich bereits berichtet).
Die beiden noch immer in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten wurden erstinstanzlich zu lebenslanger Freiheitsstrafe, unter Anderem wegen Mordes, verurteilt. Dieses Urteil wurde in der Berufung aufgehoben, weshalb der Fall am Landgericht vor einer anderen Kammer neu verhandelt wird. Die nach der Aufhebung zunächst zuständige 40. Große Strafkammer wurde erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt. Zuständig ist nun die 32. Große Strafkammer.
Kern des Verfahrens wird sein, ob den Angeklagten Eventualvorsatz bezüglich der Tötung eines Menschen vorgeworfen werden kann oder eine fahrlässige Tötung vorliegt.