Neues Punktesystem im Verkehrsrecht

Am 01. Mai 2014 wird aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das neue Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.

Die Basis hierfür bildet das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28. August 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, S. 3313) sowie die Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05. November 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, S. 3920).

Über Chancen und Risiken der Änderungen informiert Sie gerne Rechtsanwalt Martin Riebeling.