Diesel Fahrverbot in Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe mit Urteil vom 09.10.2018 entschieden, der Luftreinhalteplan der Hauptsstadt müsse bis spätestens 31.03.2018 so fortgeschrieben werden, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m3 im Stadtgebiet Berlin enthalte. (Az.:10 K 207.16). Hierzu müsse für insgesamt 15 km Straßenstrecke geprüft werden, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wurde die Berufung zugelassen.