Der BGH hat die Revision eines der Verurteilten gegen eine Haftstrafe ohne Bewährung verworfen (Beschluss vom 04.12.2018, Az.: 4 StR 388/18). Der zweite Verurteilte hatte kein Rechtsmittel mehr eingelegt.
In Folge eines illegalen Straßenrennens in Köln am 14.04.2015 erlag eine unbeteiligte, 19-jährige Studentin ihren Verletzungen. Die zur Tatzeit 21 und 22 Jahre alten Angeklagten wurden vom Landgericht Köln wegen fahrlässiger Tötung zu Haftstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafen wurden ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil wurde betreffend die Bewährungsaussetzung vom BGH aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Im zweiten Anlauf gab es dort dann keine Bewährung mehr, wogegen sich einer der Verurteilten erfolglos mit einer Revision an den BGH wendete. Das Urteil ist damit rechtskräftig.