Die Kunst des Rechtsanwalts für Strafrecht ist den Grundsatz „in dubio pro reo“ („im Zweifel für den Angeklagten“) gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht durchzusetzen. Dabei steht die Verhinderung einer belastenden öffentlichen Verhandlung durch frühzeitigen, qualifizierten Kontakt durch den Rechtsanwalt mit den Ermittlungsbehörden im Vordergrund. Selbst wenn sich eine Hauptverhandlung oder sogar eine Strafe nicht verhindern lässt kann durch geschickte Prozesstaktik im Strafrecht zumindest noch eine Reduzierung des Strafmaßes erreicht werden. Durch das dem Strafverteidiger (Rechtsanwalt für Strafrecht) zustehende Recht der Akteneinsicht können Risiken bewertet, Ansätze für Entlastungsermittlungen erkannt und eine effektive Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden. Rechtsanwalt Martin Riebeling aus Limburg bietet durch seine vertieften Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts, der Kriminologie und nicht zuletzt auch des Zivilrechts eine effektive und maßgeschneiderte Verteidigung sowohl als Wahlanwalt, wie auch als Pflichtverteidiger, die auch finanzielle Folgen des Verfahrens berücksichtigt. Aufgrund guter Erreichbarkeit der Kanzlei, auch über eine Notfallrufnummer kann Rechtsanwalt Martin Riebeling zeitnah auf Ermittlungstätigkeiten, wie Durchsuchungen oder Verhaftungen, nicht nur in Limburg, reagieren. Rechtsanwalt Martin Riebeling ist als Anwalt für Strafrecht auch als Opfervertreter und Zeugenbeistand tätig.