Anwalt für Strafrecht in Limburg
Strafverteidiger in Limburg - Rechtsanwalt Riebeling
Anzeige, Vorladung, Anklage oder Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie sofort handeln! Gerne können Sie mir kostenlos telefonisch Ihren Fall schildern, einschätzen lassen, ob die Einschaltung eines Strafverteidigers sinnvoll ist und welche Kosten zu erwarten sind. Hierzu können Sie mich unter folgender Rufnummer erreichen:
(06431) 590 395 0 - jetzt anrufen
Sollte eine Verteidigung sinnvoll oder sogar zwingend nötig sein, können wir direkt einen Termin vereinbaren. Termine sind bei mir sehr kurzfristig, in Eilfällen oft auch sofort möglich.
Im Termin lernen Sie mich persönlich kennen und können entscheiden, ob Sie mir Ihr Vertrauen schenken und mich beauftragen. Erst dann erledigen wir die Formalien wie Vollmacht und Akteneinsichtsantrag. In der Regel folgt dann nach Akteneinsichtnahme eine weitere Besprechung, in der gemeinsam die maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entworfen wird. In jeder Lage des Verfahrens bin ich immer telefonisch, per Mail und persönlich für Sie erreichbar. Sie werden zu jeder Zeit von mir über alles informiert, was in Ihrem Verfahren passiert.

- Verteidigung nach Maß!
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- Über 15 Jahre Berufserfahrung
- Ehrlich und engagiert
Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen? Ich helfe Ihnen sofort!
Diskrete, kompetente und schnelle Hilfe im Strafrecht - Jetzt anrufen.
Umfassende Vertretung im Strafrecht in Limburg
Ich vertrete Sie kompetent in allen Bereichen des Strafrechts:
- Allgemeines Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Vermögensstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Opfervertretung
- Zeugenbeistand
- Pflichtverteidigung
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts mit seinen Besonderheiten, die besondere Fähigkeiten und Kenntnisse erfordern. Meine Arbeitsweise ist präzise, konzentriert und sachlich.
Fünf wichtige Regeln
Schalten Sie immer einen Anwalt für Strafrecht ein. Ermittlungsbehörden haben zahlreiche Mittel in ihrer Trickkiste, um Sie zu Aussagen zu bringen, die nicht zu Ihrem Vorteil sind. Nur ein Anwalt kann begleitend Ihre Rechte geltend machen und Sie vor Schaden schützen.
- Als Beschuldigter IMMER vom Schweigerecht Gebrauch machen. Niemals etwas ohne Absprache mit Ihrem Anwalt aussagen oder äußern. Auch kein vermeintlicher Smalltalk mit Beamten, es wird immer alles gegen Sie verwendet. Schweigen ist Gold!
- Bei einer Festnahme haben Sie das Recht einen Anwalt anzurufen. Das sollten Sie unbedingt tun. Rufen Sie mich sofort an, ich nehme Aktenheinsicht und kläre alles für Sie: 0176 228 68 024
- Keine Vernehmung oder erkennungsdienstliche Maßnahme (Fingerabdrücke nehmen etc.) ohne Anwalt. Nehmen Sie immer einen Anwalt mit.
- Hausdurchsuchung? Sofort den Anwalt Ihres Vertrauens anrufen. Alle sichergestellten Gegenstände müssen protokoliert werden. Auf keinen Fall etwas unterschreiben. Ich habe eine extra Notrufnummer für solche Zwecke. Rufen Sie mich sofort an, ich kläre alles für Sie: 0176 228 68 024
- Denken Sie dran, dass Telefone, Mobiltelefone und Internetleitungen abgehört werden können!
Ist eine Hausdurchsuchung nicht gänzlich ausgeschlossen, legen Sie sich einen Ordner mit der Aufschrift "Verteidigerpost" an und legen Sie alle Kommunikation mit dem Anwalt dort ab.
Notfallrufnummer
Rechtsanwalt Martin Riebeling hält für Verhaftungen, Hausdurchsuchungen und
ähnliche Eilfälle folgende Notrufnummer bereit:
0176 228 68 024
Strafrecht Limburg - News
20.05.2025
5 Tipps zum Umgang mit der Polizei
Bei jedem Kontakt mit der Polizei gibt es reichlich Konfliktpotential. Dabei lassen sich die meisten Konflikte durch das richtige Verhalten leicht verhindern und sind damit völlig unnötig. Polizisten sind auch Menschen wie Sie und ich und wollen... [mehr...]
20.04.2025
Biete Platz in Bürogemeinschaft
Ich biete einen Platz in einer Bürogemeinschaft in Limburg an. Ich kann Räumlichkeiten in guter Lage am Hauptbahnhof und in Gerichtsnähe, ein seit vielen Jahren gut eingespieltes und loyales Kanzleiteam, sowie die gesamte Infrastruktur einer... [mehr...]
16.04.2025
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Die geplante und bereits am 16 Mai 2024 im Bundestag beschlossene Strafrahmenreduzierung für den Besitz von Kinderpornografie ist nunmehr in Kraft getreten. Der Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte... [mehr...]
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BGH bleibt bei altem Grenzwert für die nicht geringe Menge THC
Der BGH hat in einem Beschluss Beschluss vom 18.04.2024 unter Aktenzeichen 1 StR 106/2 klargestellt, dass es auch nach dem neuen KCanG bei dem Grenzwert von 7,5g THC für die Bestimmung der nicht geringen Menge bleibt. Die Entscheidung... [mehr...]