Rechtsanwalt Bochum
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09.06.2026

Beteiligung am unerlaubten Glückspiel

Wer Glückspielangebote im Internet wahrnehmen möchte sollte sich vorher informieren, welche dieser Angebote in Deutschland erlaubt sind und welche nicht.

Viele Anbieter aus dem Ausland, oft aus Malta, werben auf deutscher Sprache um Kunden, sind dabei aber hinsichtlich der Legalität in Deutschland nicht transparent. Es wird dabei auf den Internetseiten damit geworben, dass nach Auffassung der Betreiber eine maltesische Genehmigung über die europäische Dienstleistungsfreiheit auch in Deutschland gelte. Glaubt man diesen Ausführungen ist man schnell in ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 285 StGB verwickelt. Es drohen nicht nur strafrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen und im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen sondern auch die Einziehung etwaiger Gewinne durch den Staat.

Ich empfehle dringend vor jeder Teilnahme an Onlineglückspielen jeweils bei der gemeinsamen Glückspielbehörde der Länder zu überprüfen, ob der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. Hierzu stellt die Behörde eine Whitelist bereit.

Sollten Sie diesbezüglich bereits einen Fehler begangen oder gar ein Ermittlungsverfahren haben können Sie sich gerne an mich wenden. Oft können hier mit der richtigen Strategie Verfahrenseinstellungen erreicht werden.

 

Rechtsanwaltskanzlei
Martin Riebeling

Schiede 55
65549 Limburg an der Lahn