5 Tipps zum Umgang mit der Polizei

Bei jedem Kontakt mit der Polizei gibt es reichlich Konfliktpotential. Dabei lassen sich die meisten Konflikte durch das richtige Verhalten leicht verhindern und sind damit völlig unnötig. Polizisten sind auch Menschen wie Sie und ich und wollen einfach nur ihre Arbeit machen.

Zum Umgang mit ihnen gibt es einen Leitspruch und ein paar Grundregeln. Der Leitspruch lautet: „Höflich aber in der Sache unkooperativ sein.“

Die Grundregeln sind Folgende:

1. Als Beschuldigter grundsätzlich unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen. Das bedeutet konkret: Keine Aussage ohne Absprache mit einem Anwalt. Auch keine vermeintlich harmlosen Gespräche mit Polizisten.

2. Bei einer Festnahme haben Sie das Recht den Anwalt Ihres Vertrauens anzurufen. Dies sollten Sie unbedingt tun. 3. Niemals ohne Anwalt zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Maßnahme (Fingerabdrücke abnehmen etc.) gehen.

3. Niemals ohne Anwalt zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Maßnahme (Fingerabdrücke abnehmen etc.) gehen.

4. Bei einer Durchsuchung sofort den Anwalt Ihres Vertrauens anrufen. Alle beschlagnahmten Gegenstände müssen in das Protokoll. Nichts unterschreiben.

5. Immer daran denken, dass jedes Telefon, Handy und jeder Internetanschluss abgehört werden kann. Dazu zählen auch Handy Apps und Kommunikationsportale im Internet.

Sollte dann doch mal ein Polizist unsachlich handeln sollten Sie nicht unbedingt gegenhalten. Im Zweifel ruhig bleiben, einen Anwalt kontaktieren und die Sache im Nachgang professionell aufarbeiten.